Energieausweis
Ab 2008 muss nach der „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen ein „Ausweis über die Gesamtenergieeffienz von Gebäuden“ ausgestellt werden. Die nationale Umsetzung der Richtlinie soll mit der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfolgen.
